AGB


ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN der ESCO-GmbH. :


gELTEN FÜR TELEFONISCHE, e-mAIL, PERSÖNLICHE UND ONLINE   
aUFTRÄGE  / bESTELLUNGEN

1. Geltungsbereich 

Das Shoppingportal www.esco-office.de wird von der ESCO GmbH, Detmold (im nachfolgenden "ESCO" genannt), unterhalten. 

Die auf dem Shoppingportal www.esco.de präsentierten unverbindlichen Angebote richten sich ausschließlich an Personen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben. Minderjährigen ist eine Bestellung untersagt. 

2. Vertragsschluss/Lieferfristen/Lieferstatusbenachrichtigung und Streitbeilegung 

1. Die Darstellung der Waren im Shoppingportal www.esco.de stellt kein rechtlich bindendes Angebot durch den Verkäufer dar. Durch seine Bestellung durch Anklicken des Buttons „Jetzt kaufen“ richtet der Kunde an den Verkäufer ein Angebot zum Abschluss eines Kaufvertrags. Die anschließend vom Verkäufer versandte Bestätigung über den Eingang der Bestellung bedeutet noch keine Annahme dieses Angebots. Der Vertrag kommt erst mit ausdrücklicher Annahme oder durch Übersendung einer E-Mail Auftragsbestätigung zu Stande, in der dem Kunden mitgeteilt wird, dass die Ware zur Abholung bereit steht oder versandt wird. Sofern diese Annahmeerklärung (Auftragsbestätigung) nicht innerhalb von fünf Kalendertagen erteilt ist, gilt der Vertrag als nicht zustande gekommen. 

2. Eingabefehler bei der Bestellung kann der Kunde dadurch korrigieren, dass er den "Jetzt kaufen"-Button nicht betätigt, sondern stattdessen in seinem Browserfenster auf die vorherigen Seiten klickt und im jeweiligen Eingabefenster die Angaben zur Bestellung wie Bestellmenge, Versandadresse, Versandart usw. korrigiert. Durch einen Klick auf das Symbol "Warenkorb" hat der Kunde außerdem jederzeit die Möglichkeit, einzelne Artikel aus der Bestellung zu entfernen. 

3. Die Vertragssprache ist deutsch. 

4. Der Vertragstext wird nicht gespeichert. Der Kunde hat jedoch die Möglichkeit, sich am Ende des Bestellvorgangs die Bestellinformationen, die ihm nach Abschluss der Bestellung auch noch einmal per E-Mail übersandt werden, sowie ggf. die Annahmeerklärung über die Druckfunktion im verwendeten Browser oder E-Mail-Client auszudrucken. 

5. Eine Auslieferung der erfolgt innerhalb der zum jeweiligen Artikel genannten Lieferfrist im Anschluss an den vollständigen Zahlungseingang. Der Verkäufer und das mit der Lieferung beauftragte Unternehmen wird den Kunden per E-Mail oder telefonisch über den Lieferstatus (z.B. Paketversand, Zustellungsankündigung) informieren. Zu diesem Zweck ist der Verkäufer berechtigt, die vom Kunden während des Bestellvorgangs angegebene E-Mail-Adresse und/oder Telefonnummer an das Lieferunternehmen weiterzugeben. Einer solchen Weitergabe kann der Kunde jederzeit widersprechen, ohne dass hiervon die Rechtmäßigkeit der bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung berührt wird. 

3. Preise/Versandkosten/Kauf auf Rechnung 

1. Alle Preise verstehen sich inklusive gesetzlicher Umsatzsteuer (Mehrwertsteuer), ausschließlich Frachtkosten und gegebenenfalls Nachnahmegebühren (Versandkosten). 

2. Etwaige Versandkosten trägt der Kunde. Diese sind abhängig von der Versandart, der Zahlungsart, dem Gewicht und dem Versandziel. 

3. Entscheidet sich der Kunde für die vom Verkäufer angebotene Zahlungsart „Kauf auf Rechnung“, ist dieser berechtigt, die personenbezogenen Daten des Kunden zum Zwecke der Bonitätsprüfung an die SCHUFA Holding AG, Wiesbaden, weiterzugeben und für den Fall einer Negativauskunft die Zahlungsart „Kauf auf Rechnung“ abzulehnen. 

4. Gewährleistung 

1. Es besteht ein gesetzliches Mängelhaftungsrecht für Waren nach den gesetzlichen Vorschriften. Ist der Kunde Verbraucher, so beträgt die Gewährleistungsfrist für gebrauchte Ware – mit Ausnahme von Schadenersatzansprüchen des Kunden – 1 Jahr, für Neuware bleibt es bei der gesetzlichen Regelung (regelmäßig 2 Jahre). 

2. Der Verkäufer ist für Garantiezusagen von Geräteherstellern nicht einstandspflichtig. 

5. Eigentumsvorbehalt beim Warenkauf.   (vgl. §449 Abs. 1 BGB) I. Eigentumsvorbehalt (einfach) für Verträge mit Verbrauchern.

Die gelieferte (Vorbehaltsware) bleibt bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen aus diesem Vertrag Eigentum des Verkäufers.

II. Eigentumsvorbehalt (einfach) für den unternehmerischen Geschäftsverkehr.  (vgl. §449 Abs. 1 BGB) 1. Die gelieferte Ware (Vorbehaltsware) bleibt bis zur vollständigen Bezahlung aller gegenwärtigen und künftigen Forderungen aus dem Kaufvertrag und einer laufenden Geschäftsbeziehung (gesicherte Forderungen) im Eigentum des Verkäufers.

2. Kommt der Käufer mit der Kaufpreiszahlung in Verzug, hat der Verkäufer das Recht, vom Kaufvertrag zurückzutreten und vom Käufer die Herausgabe der Vorbehaltsware zu verlangen sofern der Verkäufer dem Käufer erfolglos eine angemessene Frist zur Zahlung gesetzt hat. Die gilt nicht sofern eine Fristsetzung nach den gesetzlichen Vorschriften entbehrlich ist. Im Herausgabeverlangen ist nicht zugleich eine Rücktrittserklärung enthalten; vielmehr ist der Verkäufer berechtigt, lediglich die Ware heraus zu verlangen und sich dem Rücktritt vorzubehalten.

Im Falle des vertragswidrigen Verhaltens kann der Verkäufer vom Käufer verlangen, das dieser die abgetretenen Forderungen und die jeweiligen Schuldner bekannt gibt, den jeweiligen Schuldnern die Abtretung mitteilt und dem Verkäufer alle dazugehörigen Unterlagen aushändigt sowie alle Angaben macht, die der Verkäufer zur Geltendmachung der Forderungen benötigt.

3. Der Käufer verpflichtet sich, solange das Eigentum noch nicht auf ihn übergegangen ist, die Vorbehaltsware pfleglich zu behandeln und sie auf eigene Kosten gegen Feuer-, Wasser- und Diebstahlschäden ausreichend zum Neuwert zu versichern (Anmerkung: nur zulässig bei Verkauf hochwertiger Güter).

4. Bis zur vollständigen Bezahlung der gesicherten Forderung, darf die Vorbehaltsware weder an dritte verpfändet noch zur Sicherheit übereignet werden. Bei geliefertem (Vorbehalts Verbrauchsmaterial) darf dieses ab der Insolvenz nicht mehr benutzt bzw. verbraucht werden.

5. Stellt der Käufer einen Antrag auf Insolvenz hat er den Verkäufer darüber unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen. Wird die Vorbehaltsware von Dritten gepfändet oder ist sie sonstigen Eingriffen Dritter ausgesetzt, ist der Käufer verpflichtet, solange das Eigentum noch nicht auf ihn übergegangen ist, den Dritten auf die Eigentumsrechte des Verkäufers hinzuweisen und den Verkäufer unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, damit der Verkäufer seine Eigentumsrechte durchsetzen kann. Der Käufer haftet für die in diesem Zusammenhang entstehenden gerichtlichen oder außergerichtlichen Kosten einer Klage gemäß § 771 ZPO gegenüber dem Verkäufer, sofern der Dritte nicht in der Lage ist, dies Kosten dem Verkäufer zu erstatten.

6. Schadenersatz/Haftung 

1. Hat der Kunde den Artikel entgegen seiner Vertragspflicht und trotz Fristsetzung durch den Verkäufer schuldhaft nicht abgenommen und schuldet er dem Verkäufer deswegen Schadenersatz, hat er 15 % des Kaufpreises (ohne Mehrwertsteuer) als pauschalen Schadenersatz zu bezahlen. Das Verbrauchern zustehende Widerrufsrecht wird von dieser Regelung nicht berührt. Beide Seiten haben das Recht nachzuweisen, dass im Einzelfall kein oder ein niedrigerer bzw. ein höherer Schaden als die vereinbarte Pauschale entstanden ist. 

2. Die Haftung des Verkäufers und dessen Erfüllungsgehilfen für Schäden des Käufers beschränkt sich auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Diese Haftungsbeschränkung gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers und der Gesundheit, ferner nicht für solche Schäden, die aus der Verletzung von Rechten resultieren, die dem Kunden nach Inhalt und Zweck des Vertrages gerade zu gewähren sind oder deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertraut und vertrauen darf (Kardinalpflichten). Auch bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Verkäufer, mit Ausnahme der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, nur für den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden. 

7. Aufrechnung 

Zur Aufrechnung ist der Kunde nur berechtigt, soweit seine Ansprüche rechtskräftig festgestellt oder unbestritten sind. Dies gilt nicht für Gewährleistungs- und Vertragserfüllungsansprüche. 

8. Schlussbestimmung 

Unsere Geräte Angebote gelten nur für Kunden in Ostwestfalen-Lippe (Nicht für Wiederverkäufer) und müssen von uns als Auftrag schriftlich bestätigt werden. (Per E-Mail)

Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser AGB berührt nicht die übrigen Bestimmungen.